Neuordnung der religionspädagogischen Arbeit in der EKHN ab 1. August 2010
Liebe Besucherin, lieber Besucher,
wir möchten Sie über die Neuordnung der religionspädagogischen Arbeit in der EKHN informieren, die am 1. August in Kraft getreten ist.
Die Kirchenleitung hat am 20.05.2010 eine neue „Verwaltungsverordnung über die Aufgaben der Kirchlichen Schulämter und des Religionspädagogischen Instituts der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (RelPädVO)“ beschlossen, die im Juli Amtsblatt der EKHN veröffentlich worden ist und die Sie auf unserer Homepage nachlesen können (siehe Link unten). Sie regelt die Aufgabenverteilung und die Zuständigkeiten in der religionspädagogischen Arbeit neu.
Wie wird die neue Landschaft der religionspädagogischen Arbeit aussehen?
Es werden ein Religionspädagogisches Institut mit Regionalstellen (RPI) und Kirchliche Schulämter in den Regionen (KSÄ) neu gegründet, um die religionspädagogische Arbeit in Schulen und Gemeinden wirkungsvoller zu unterstützen und eine effizientere Kooperation und Steuerung von regionaler und überregionaler Fortbildung zu entwickeln.
Für Beratung, Fort- und Weiterbildung in den Regionen und in der EKHN werden die Studienleiter/innen in dem künftigen zentralen Institut und in den Regionalstellen des RPI (Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Herborn, Nassau) gemeinsam zuständig sein.
Für alle Aufgaben und Fragen der Fach- und Dienstaufsicht und des Personaleinsatzes im Religionsunterricht werden die fünf neuen kirchlichen Schulämter (Darmstadt, Gießen, Mainz, Offenbach, Wiesbaden) zuständig sein, die zugleich als kirchliche Ansprechpartner für die Schulen und Schulämter fungieren.
Was ändert sich für Sie? Es wird in Zukunft in Gießen in den Räumen des bisherigen RPA zwei neue Dienststellen geben:
Die Regionalstelle des RPI in Gießen, die in Zukunft für die Beratung, Fort- und Weiterbildung in der Region und in der EKHN zuständig sein wird. Es wird eine neue Studienleiterstelle errichtet, die im Oktober ausgeschrieben und voraussichtlich zum 1.02.2011 besetzt werden soll. Über den Standort des zentralen Institutes wird die Kirchenleitung auf einer ihrer nächsten Sitzungen entscheiden. Bis auf weiteres erreichen Sie die Zentrale des neuen Religionspädagogische Instituts über die folgenden Kontaktdaten
Religionspädagogisches Institut (RPI) der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
Zentrale für das Institut: Telefon: 06173 - 9265 120 Telefax: 06173 - 9265 190
Im Brühl 30 61476 Kronberg im Taunus
Mail: info@rpi-ekhn.de
Web: /www.rpi-ekhn.de RPI in der Region
Das Kirchliche Schulamt Gießen, als dessen Schulamtsdirektor ich dann in allen Fragen der fachlichen Aufsicht für den Religionsunterricht, für die Bevollmächtigung von Lehrkräften, sowie für den RU-Einsatz der Gemeinde-pfarrerInnen und die Fach- und Dienstaufsicht der SchulpfarrInnen zuständig sein werde. Zugleich wird das Kirchliche Schulamt als Ansprechpartner in allen fach- und dienstaufsichtlichen Fragen des Religionsunterrichtes für die Dekanate, Schulen und Schulämter da sein. Das neue Kirchliche Schulamt in Gießen erreichen Sie weiterhin über die bekannte Adresse und Telefonnummer. Bitte beachten Sie, dass sich die E-Mail-Adresse geändert hat.
Für die Übergangszeit bis zur Besetzung der Studienleiterstelle in der Regionalstelle des RPI Gießen wird das bereits geplante Fortbildungsangebot noch von mir verantwortet und durchgeführt. Mit unserem neuen Flyer, der vom Kirchlichen Schulamt Gießen kommt, laden wir Sie zu unseren bewährten Fortbildungen und zu dem Oberhessischen Religionslehrertag am 22.09.10 in Lich ganz besonders ein. Unser Büro-Team, Frau Lison und Frau Wenzel-Schmidt, werden auch im Kirchlichen Schulamt Gießen weiterhin als Ansprechpartnerinnen für Sie da sein. Für das RPI Gießen wird es in Zukunft ein eigenes Sekretariat geben.
Die regionale Zuständigkeit beider Einrichtungen umfasst alle Schulen, Dekanate und Gemeinden in den Schulamtsbereichen des Schulamtes Gießen für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis, sowie des Schulamtes Friedberg für den Wetterau- und Hochtaunuskreis. Zu dem bisherigen Zuschnitt des RPA Gießen ist der Hochtaunuskreis neu dazu gekommen.
Meine Mitarbeiterinnen und ich freuen uns darauf, weiterhin im neuen Amt für Sie da zu sein!
Pfarrer Karl-Heinz Lerch
Schulamtsdirektor im Kirchendienst
Amtsblatt der EKHN Juli 2010 mit der
Verwaltungsverordnung über die Aufgaben der Kirchlichen Schulämter und des Religionspädagogischesn Instituts der EKHN (RelPädVO)
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