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INFO: SCHULSEELSORGE |
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Was ist Evangelische Schulseelsorge?
Evangelische Schulseelsorge ist eine Form evangelischer schulbezogener Jugendarbeit. Diese beharrt nicht auf einer »Komm-Struktur«, sondern will Kinder und Jugendliche an dem Ort ansprechen, wo diese inzwischen einen großen Teil ihres Alltags verbringen: an der Schule.
(Auch als Word Dokument im Download [3 KB]
erhältlich!)
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Warum Evangelische Schulseelsorge?
Für viele Jugendliche ist Schule zu einem zentralen Lebensort geworden. Schule hat sich zeitlich ausgedehnt und ist schon längst nicht mehr nur ein reiner Lernort. Hier bildet sich in hohem Maße das Sozialverhalten, finden die Jugendliche ihre Freunde/innen. Probleme in den Familien, drohende Arbeitslosigkeit, Leistungsdruck, Konkurrenz, Armut und alle dazu gehörenden Such- und Fluchtbewegungen machen schon längst nicht mehr vor dem Schultor halt. Die Ev. Kirche in Hessen und Nassau will sich diesen neuen Anforderungen an Bildung und Erziehung stellen, Verantwortung mit tragen und reagiert darauf in vielfältiger Form. Die Bandbreite dieses Angebotes evangelischer schulbezogener Jugendarbeit reicht von religionspädagogischen, bildungspolitischen und freizeitpädagogischen Maßnahmen bis hin zu Angeboten der Beratung, Jugendhilfe vor Ort, Kinder- und Jugendseelsorge. Ev. Schulseelsorge will Kinder und Jugendliche in ihrem Lebensalltag begleiten und Unterstützung zu einem gelingenden Leben anbieten.
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Voraussetzungen für die Erteilung eines Dienstauftrages Evangelischer Schulseelsorge:
Unter besonderen Bedingungen kann ein kirchlich finanzierter Dienstauftrag für Evangelische Schulseelsorge an Pfarrer/innen im hauptberuflichen Gestellungsvertrag erteilt werden. Er umfasst in der Regel ein Viertel des Stundendeputats (entsprechend bis zu 6 Stunden) einer hauptberuflichen Lehrkraft.
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Vor Erteilung des Dienstauftrages sind folgende Aspekte zu prüfen:
Erkennbare und beschreibbare seelsorgerliche Herausforderungen im religiösen, bildungsmäßigen und sozialen Bereich einer Schule und ihres Umfeldes, Abstimmung mit dem Schulprofil, Grundversorgung der Schule mit Religionsunterricht, Räume für Angebote der Evangelische Schulseelsorge, Kooperationsmöglichkeiten mit der Kinder- und Jugendarbeit in Kirchengemeinden und Dekanat, besonders auch im Blick auf die Räume und technische Möglichkeiten.
Die Studienleiterin/ der Studienleiter des Religionspädagogischen Amtes stellt das Einverständnis mit Schule, Dekanat und Amt für Kinder und Jugendarbeit der EKHN her.
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Arbeitsschwerpunkte von Evangelischer Schulseelsorge:
Zum Dienstauftrag Evangelische Schulseelsorge gehören insbesondere die qualifizierte seelsorgerliche Begleitung und Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie der Schulgemeinde. Da Schule ein öffentlicher Raum ist, bedarf es geschützter »Räume/Gelegenheiten« in denen Evangelische Schulseelsorge stattfinden kann. Ein offiziell ausgewiesenes »Sprechzimmer« ist nicht anonym genug. Dennoch ist ein Raum notwendig, damit bei Bedarf nicht erst in der ganzen Schule nach einem geeigneten Platz gesucht werden muss. Ebenso notwendig ist in diesem Zusammenhang auch ein ungehinderter Zugang zu einem Telefon in verschwiegener Atmosphäre. Der zur Verfügung gestellte Raum sollte auch für Arbeitsgemeinschaften genutzt werden können und zur Vorbereitung von Bildungsangeboten, Freizeitaktivitäten, Schulgottesdiensten oder anderer Formen religiöser Angebote im Schulalltag (z.B. Meditationen) geeignet sein. Ein zweiter Schwerpunkt Evangelischer Schulseelsorge besteht in Bildungs- und Freizeitangeboten und in der Mitgestaltung der Schule als Lebensraum. Diese Angebote sind ebenfalls »Zeit-Räume« für Evangelische Schulseelsorge. Den dritten Schwerpunkt der Arbeit bildet die Vernetzung mit dem kirchlichen/ sozialen Umfeld. Evangelische Schulseelsorge kann nicht alles leisten. Sie ist weder Therapie noch Sozialarbeit und bedarf daher der professionellen Unterstützung.
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