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 FORT U. WEITERBILDUNG
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BEVOLLMÄCHTIGUNGSTAGUNG
 

Nach erfolgreichem Abschluss des Zweiten Staatsexamens benötigt eine Lehrerin / ein Lehrer die "Kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung des Evangelischen Religionsunterrichtes".


 
 

Das KSA Gießen lädt hierzu zu den Bevollmächtigungstagungen ein. Diese finden im Religionspädagogischen Studienzentrum in Schönberg (RPZ) oder im KSA Gießen statt.

Während der Bevollmächtigungstagungen setzen sich die Lehrerinnen und Lehrer mit dem Verhältnis Kirche - Schule auseinander. Was bedeutet es, dass ich als Staatliche Lehrkraft eine kirchliche Vollmacht zum Unterrichten im Fach Religion erhalte? Welche Rechte, welche Verpflichtungen sind damit verbunden? Was bedeutet die Erklärung, die ich als Religionslehrer/in ablege?

Die Urkunden zur Kirchlichen Bevollmächtigung werden in der EKHN zentral im Rahmen feierlicher Bevollmächtigungsgottesdienste durch den Kirchenpräsidenten übergeben.

Für weitere Informationen und zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an das KSA Gießen.

Die nächsten zentralen Gottesdienste zur Bevollmächtigung von Religionslehrerinnen und Religionslehrern der EKHN durch den Kirchenpräsidenten Dr. Volker Jung werden am 29. September 2010 in Mainz und am 7. April 2011 in Frankfurt/M. stattfinden.

Die nächste Bevollmächtigungstagung wird voraussichtlich am 18.05.2011 stattfinden.


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