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Alle Lehrkräfte, die evangelische Religion unterrichten, brauchen eine kirchliche Bevollmächtigung.
Diese können sie nach Abschluss ihrer Ausbildung beim Kirchlichen Schulamt beantragen.

Die nächsten Bevollmächtigungstagungen werden am
Donnerstag, 01.03.2012 und
Donnerstag, 15.11.2012 stattfinden.
(ganztags im KSA Gießen, Lonystraße 13)


Während der Bevollmächtigungstagungen setzen sich die Lehrerinnen und Lehrer mit dem Verhältnis Kirche - Schule auseinander. Was bedeutet es, dass ich als Staatliche Lehrkraft eine kirchliche Vollmacht zum Unterrichten im Fach Religion erhalte? Welche Rechte, welche Verpflichtungen sind damit verbunden? Was bedeutet die Erklärung, die ich als Religionslehrer/in ablege? Welche Rolle spielen meine Konfessionalität und mein Glaube im Religionsunterricht?

Für weitere Informationen und zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an das KSA Gießen.

Urkunden zur Kirchlichen Bevollmächtigung werden in der EKHN zentral im Rahmen feierlicher Bevollmächtigungsgottesdienste durch den Kirchenpräsidenten übergeben.

Die nächsten zentralen Gottesdienste zur Bevollmächtigung von Religionslehrerinnen und Religionslehrern der EKHN durch den Kirchenpräsidenten Dr. Volker Jung werden am 9. Mai 2012 in Mainz und am 5. September 2012 in Darmstadt stattfinden.



Ordnung der Bevollmächtigung für den evangelischen Religionsunterricht der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 3.11.1993 (ABl 1994 S. 30) geändert am 7.11.2007 (ABl 2008 S. 153)


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