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Bevollmächtigungsgottesdienst am 2.11.2011

Neue Religionslehrer bevollmächtigt
Einführungsgottesdienst in Gießen

Gießen. (mh) Junge Religionslehrerinnen und -lehrer sind am 2. November in ihre Aufgabe an öffentlichen Schulen durch Kirchenpräsident Dr. Volker Jung eingeführt worden. Der für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) zentrale Gottesdienst zur Bevollmächtigung für den Religionsunterricht fand in der Gießener Petruskirche statt. Die 106 Lehrerinnen und 18 Lehrer unterrichten künftig an Schulen aller Bildungszweige. Insgesamt gibt es im Bereich der EKHN insgesamt 1670 Schulen, an denen rund 6000 Religionslehrerinnen und -lehrer tätig sind.

„Religionslehrer gehen nicht im institutionellen Eigeninteresse der Kirche an die Schulen“, unterstrich Kirchenpräsident Jung in Gießen. Religion und persönlicher Glaube sei ein Zugang zur Wirklichkeit für junge Menschen, der nicht allein ins Private sondern auch an die Schule gehöre. Dabei werde jedoch nicht Glauben gelehrt. Die Lehrkräfte sollten durchaus die kritische Auseinandersetzung von Kindern und Jugendlichen mit der Religion und der Kirche ermöglichen. Mit dem im Grundgesetz verankerten Religionsunterricht werde ein wichtiger Beitrag zur Gestaltung der Gesellschaft geleistet. Die dabei an Kirche und Religionslehrer gerichteten Anfragen täten der Evangelischen Kirche gut, so der Kirchenpräsident.

Gemeinsam mit Kirchenpräsident Jung stellten sich Anne Schultheiß, Martin Fröhlich, Ulrike Bauspieß (Sophie-Scholl-Schule Gießen), Gloria Hetzheim und Pfarrer Karl-Heinz Lerch (v.li.) vor dem Gottesdienst zumPressegespräch.



Jung sagte in der Predigt wörtlich: „Das Fach Religion und die es unterrichten, stehen durchaus auch in der Kritik von Schülern und Lehrern. Und manchmal braucht es eine gehörige Portion Standvermögen, um solche Auseinandersetzungen durchzuhalten. Ich glaube, dass es wichtig ist, sich dabei klar zu machen: Jesus hat uns nicht gesagt, dass es bequem wird. Ja, vielleicht müssen wir sogar sagen: An Auseinandersetzungen spüren wir, dass wir mit ihm unterwegs sind. Es geht nicht darum, sinnlosen Streit zu provozieren. Es geht darum, bei der Sache zu bleiben und bei seiner Botschaft zu bleiben.“

Dass der Religionsunterricht neben der Suche nach Antworten auf Lebens- und Glaubensfragen auch Raum zur Selbstfindung und Urteilsbildung biete, das geistliche Erleben ermögliche und den Dialog verschiedener Religionen fördere, hob Pfarrer Karl-Heinz Lerch, Direktor des Kirchlichen Schulamtes in Gießen, hervor. In einer weltlich geprägten Gesellschaft, die zunehmend an wirtschaftlichen Zielen orientiert sei, soll der Religionsunterricht junge Menschen in der Entwicklung ihrer Humanität, Identität und Orientierung begleiten.

Der Religionsunterricht wird in Hessen von Staat und Kirche gemeinsam verantwortet. Die Schulen und Schulämter sorgen für die Organisation und die Rahmenbedingungen des konfessionellen Religionsunterrichtes, wie er im Grundgesetz und in der Hessischen Verfassung begründet ist. Die Kirchen sind zuständig für die Inhalte des Religionsunterrichtes und für die Unterstützung und Begleitung aller, die das Fach unterrichten. Wer Religion unterrichten will, muss eine fachliche Qualifikation nachweisen, die in der Regel durch ein Hochschulstudium und das Referendariat erworben wird. Außerdem muss man die Bevollmächtigung der evangelischen Kirche dafür haben. Alle neu eingeführten Lehrerinnen und Lehrer haben an einer Bevollmächtigungstagung teilgenommen, die von einem der fünf Kirchlichen Schulämter in der EKHN angeboten wurde.
(von Matthias Hartmann, Ev. Öffentlichkeitsarbeit Gießen)

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Gießener Anzeiger




Jugendkirchentag

Der 6. Jugendkirchentag der EKHN findet vom 7. bis 10. Juni 2012 in Michelstadt (Odenwald) statt.
Weitere Infos zum Jugendkirchentag.


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13. - 21. Oktober 2012
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